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CORONA - AUSGANGSSPERRE und die Jagdausübung

Nachfolgend die Information (Stand 28.04.2021) bezüglich Jagdausübung während der Ausgangsperre.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, die Regelungen zur Ausgangssperre von 22 – 05 Uhr zu beachten. In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten ist der Aufenthalt in der Zeit von 22-05 Uhr außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 26 der 12. BayIfSMV vor.

Die Ausübung der Jagd auf Schalenwild stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 26 Nr. 6 der 12. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung.

Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 26 Nr. 5 der 12. BayIfSMV).

Bitte erkundigen Sie sich bei geplanten Jagden zusätzlich auf den Internetseiten der jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte über das Bestehen einer Ausgangssperre.

Weitere Informationen findet man beim Wildtierportal des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

LINK: Wildtierportal und Jagd in Corona Zeiten 

Nachfolgend das Offizielles Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.