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ASP - Was ist das

Was ist die Afrikanische Schweinepest und welche Tiere sind betroffen?
  • Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virus bedingte Infektionskrankheit. Sie betrifft ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine).
  • Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar.
  • Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt.
Ist die ASP für den Menschen gefährlich?
  • Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht.
Darf ich noch in den Wald gehen und Pilze sammeln?
  • Ja. Die allgemein gebotene Vorsicht gegenüber Wildtieren ist jedoch zu beachten.
Was mache ich, wenn ich ein verendetes Wildschwein finde?
  • Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort gut ein und melden Sie den Fund dem zuständigen Veterinäramt.
Wo ist die ASP schon ausgebrochen?
  • Die Afrikanische Schweinepest ist bisher in Deutschland noch nie aufgetreten.
  • Infektionen treten in Afrika in Ländern südlich der Sahara und in Ländern der kaukasischen Region gehäuft auf.
  • Die Afrikanische Schweinepest tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf.
  • Seit Januar/Februar 2014 wird der Erreger der Afrikanischen Schweinepest auch bei Wildschweinen in Staaten der östlichen EU nachgewiesen, in keinem der Länder konnte die Tierseuche bisher erfolgreich bekämpft werden. Auch Ausbrüche bei Hausschweinen wurden gemeldet. Ende Juni 2017 wurden erste Fälle bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik gemeldet.

 

Wie ist ASP bei erkrankten Tieren (Wild- und Hausschweine) zu erkennen?
  • Die klinischen Erscheinungen können prinzipiell deutlich variieren. Bei Hausschweinen und bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion mit den aktuell in Europa auftretenden Stämmen jedoch zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere können eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") zeigen oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen.
  • Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten erlaubt jedoch nicht einen Ausschluss der ASP.
  • Beim Hausschwein können Blauverfärbungen beobachtet werden.
  • Beim Vorliegen solcher nicht zu erklärenden, unspezifischen Symptome sollte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde informiert werden.
Wie wird ASP verbreitet?
  • Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier, insbesondere Blut ist sehr ansteckend, oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B.Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar.
Wer ist in Deutschland für vorbeugende Maßnahmen und im Falle eines Ausbruchs für die Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest zuständig?
  • Erster Ansprechpartner ist jeweils die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Wie und wo wird der Erreger nachgewiesen?
  • Das LGL kann das Erreger-Genom mit entsprechenden Tests nachweisen.
  • Zuständige Untersuchungseinrichtung für die Diagnose der ASP in Deutschland ist das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut, Südufer 10, 17493 Greifswald-Insel Riems
Was passiert, wenn die ASP in Deutschland festgestellt wird?
  • Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben untersagt ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden.
  • Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, wird ein sogenannter gefährdeter Bezirk festgelegt. Das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet ist dann grundsätzlich verboten. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweinen angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen (zum Beispiel zentrale Sammlung des Aufbruchs; bei Bedarf auch zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine).
Welche Maßnahmen ergreift Bayern zur Überwachung?
  • Vorsorglich zum Schutz vor Infektionen wurde bayernweit zur Früherkennung der ASP die Überwachung intensiviert.
  • Krank erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine werden bayernweit untersucht. Jäger erhalten für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen eine kleine Aufwandsentschädigung.
  • Die Freilandhaltungen von Hausschweinen in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung wird verstärkt überwacht (Biosicherheitsmaßnahmen, Verhinderung des direkten und indirekten Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen durch entsprechende Einzäunung/Sicherung des Weideplatzes und der Futtermittel).
Welche vorbeugenden Maßnahmen können Sie treffen?
  • Meldung verendeter oder krank erscheinende Wildschweine an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und Jagdbehörde
  • kein illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung führen.
Was können Landwirte tun, um ihre Bestände vor einer Ansteckung zu schützen?
  • Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an das LGL zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem.
Was haben insbesondere Personen oder Berufsgruppen wie Jäger, in der Landwirtschaft tätigen Personen, Tierärzte, Viehhändler/Transporteure zu beachten?
  • Kein illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen
  • Meldung verendeter oder krank angesprochener Wildschweine sowie Meldung von Anstiegen der beobachteten Fallwildzahlen in einzelnen Revieren an die zuständige Kreisverwaltungsbehörden und die entsprechenden Jagdbehörden
  • Mitwirkung bei der Probennahme bei verendeten, verunfallten oder krank angesprochenen Wildschweinen in Absprache mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden
  • Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd, besonders im Hinblick auf Aufbruchmaterial, evtl. Desinfektionsmaßnahmen vor Ort. Seien Sie besonders vorsichtig mit Gegenständen die Schweißkontakt hatten.
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren, d. h. strikte Einhaltung von Bestandshygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen), insbesondere wenn Schweinehalter gleichzeitig auch Jäger sind und insbesondere bei Jagdreisen in von ASP betroffenen Ländern.
Welchen Beitrag können Jäger gegen die Ausbreitung der Krankheit leisten?
  • Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und bei in Absprache mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Proben entnehmen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten.
Warum kann das Mitbringen von Fleischprodukten aus anderen Ländern zu einer Ausbreitung der Tierseuche führen?
  • Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Um ein Einschleppen von Tierseuchen (also nicht nur ASP) zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt. In jedem Fall sollten Reisende dafür sorgen, dass Essenreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus von ASP betroffenen Ländern kommen?
  • Da das Virus der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge, die aus von ASP betroffenen Gebieten zurückkehren, ein Risiko dar. Solche Transporter, die aus Russland, Weißrussland oder der Ukraine in das Gebiet der Europäischen Union zurückkehren und die nach EU-Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nicht nachweisen können, müssen dies spätestens an der EU-Außengrenze nachholen. Auch Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Betriebe in Mitgliedstaaten, angefahren haben, sind danach unbedingt zu reinigen und zu desinfizieren.
Gibt es einen Impfstoff?
  • Nein, derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest.