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Aufhebung Schonzeit Schwarzwild

Vollzug des Jagdrechts - ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild!

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat angesichts der Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest eine Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beabsichtigt.

Den genauen Wort laut entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Link zur Anpassung Vollzug des Jagdrechtes auf Schwarzwild 

Angesichts der Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest eine Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beabsichtigt.

Heute wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten vom 7. März 2018“ veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2018 Teil I Nr. 8 vom 13.03.2018, S. 226 ff.). Die Verordnung tritt am 14.03.2018 in Kraft.

Mit Art. 2 der o. g. Verordnung wird eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild eingeführt, d.h. § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Bundesjagdzeitenverordnung wird damit aufgehoben.

§ 1 Abs. 2 der Bundesjagdzeitenverordnung lautet von nun an wie folgt: „Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf Schwarzwild, Wildkaninchen und Füchse.“