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Vegetationsgutachten

Vegetationsgutachten 2012 (Datum : Januar 2012)

Die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wurden 1986 im breiten Konsens mit den betroffenen Verbänden eingeführt und haben sich bewährt. Da es aber immer wieder zu Diskussionen zwischen den Beteiligten kommt, wollen wir ihre Akzeptanz und Aussagekraft weiter steigern. Denn nur wenn sich alle Beteiligten im Verfahren wiederfinden, werden die Ergebnisse mitgetragen und in der Praxis konsequent umgesetzt.

WAS IST 2012 NEU?
In den Hegegemeinschaften, bei denen 2009 die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ gewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), werden 2012 für die Jagdreviere erstmals ergänzende Revierweise Aussagen erstellt. In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung 2009
„günstig“ oder „tragbar“) werden solche Aussagen nur erstellt, wenn dies für das einzelne Jagdrevier von zumindest einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, Jagdgenosse) gewünscht wird. Die Revierweisen Aussagen sind gutachtliche Feststellungen, die im Wesentlichen auf den örtlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der zuständigen Forstbeamten basieren.

Bei der Auswertung der Verjüngungsinventur werden ab 2012 auch standardmäßig die unverbissenen Pflanzen dargestellt. Auf Wunsch erhalten die Beteiligten zusätzliche Auswertungen zur Verteilung der aufgenommenen Pflanzen auf die verschiedenen Höhenstufen und zu den Pflanzendichten sowie Kartendarstellungen
der Leittriebverbissprozente.


WAS WIRD AUF DEN FLÄCHEN ERHOBEN?
Auf jeder Fläche werden an fünf Stichprobepunkten insgesamt 75 Einzelbäumchen größer oder gleich 20 Zentimeter untersucht auf:
 - Baumart und Höhe
 - Leittriebverbiss durch Schalenwild
 - Verbiss im oberen Drittel durch Schalenwild
 - Fegeschäden

Soweit vorhanden werden zudem an jedem der fünf Stichprobenpunkte die nächstgelegenen fünf Bäumchen kleiner als 20 Zentimeter aufgenommen sowie die Verjüngungspflanzen, die dem Verbiss bereits entwachsen sind.

Zeitraum
Die Verjüngungsinventur wird im Frühjahr 2012 durchgeführt. Die Außenaufnahmen können ab dem vom StMELF gesondert bekannt gegebenen Termin, spätestens aber ab 1. März 2012, begonnen werden und sollen nach Möglichkeit bis zum Austreiben der jungen Waldbäume abgeschlossen sein.

Auswahl der aufzunehmenden Verjüngungsflächen
1. Anforderungen an die Aufnahmeflächen:
Als Aufnahmeflächen können grundsätzlich nur im Wald gelegene Verjüngungsflächen (Naturverjüngung sowie Pflanzungen und Saaten, aber auch Unterbauflächen) ausgewählt werden. Verjüngungsflächen in befriedeten Bezirken oder in Wildgattern (Wildgehege und Wildparks) werden nicht berücksichtigt.

Die ausgewählten Verjüngungsflächen bzw. -teilflächen müssen sämtliche drei folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Die Fläche muss im Durchschnitt mindestens 1.300 Verjüngungspflanzen je Hektar (entspricht ungefähr eine Pflanze je acht Quadratmeter) aufweisen, die eine Höhe von mindestens 20 Zentimeter erreicht haben. Zu berücksichtigen sind dabei die Verjüngungspflanzen aller Waldbäume (vergleiche Zerle/Hein et al.; Forstrecht in Bayern; Nr. 2 der Erläuterungen zu Art. 2 BayWaldG).

b) Die Spitze des Leittriebs dieser o. g. Verjüngungspflanzen muss (unter Berücksichtigung der Schneelage) noch vom örtlich vorkommenden Schalenwild zum Verbiss erreicht werden können (maximale Verbisshöhe).

c) Die Länge der längsten, die Verjüngungsfläche durchquerenden Geraden muss mindestens 50 Meter (40 Meter Aufnahmegerade zuzüglich zweimal fünf Meter Abstand zum Rand)